Modalität

Modalität

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Mo|da|li|tät 〈f. 20
1. Art u. Weise (wie etwas geschieht od. gedacht wird)
3. 〈Logik〉 Bestimmtheitsgrad (einer Aussage)
4. 〈Gramm.〉 (unterschiedl.) sprachl. Form, die das Verhältnis des Sprechers zu seiner Aussage u. der Aussage zur Realität ausdrückt

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Mo|da|li|tät, die; -, -en [zu modal]:
1. <meist Pl.> (bildungsspr.) Art u. Weise, näherer Umstand, Bedingung, Einzelheit der Durchführung, Ausführung, des Geschehens o. Ä.:
alle -en in Betracht ziehen.
2.
a) (Philos.) das Wie (Wirklichkeit, Möglichkeit od. Notwendigkeit) des Seins, Geschehens, Werdens o. Ä.;
b) (Logik) Grad der Bestimmtheit einer Aussage bzw. der Gültigkeit eines Urteils.
3. (Sprachwiss.) (in unterschiedlicher sprachlicher Form ausdrückbares) Verhältnis des bzw. der Sprechenden zur Aussage bzw. der Aussage zur Realität od. Realisierung.

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Modalität
 
die, -/-en,  
 1) meist Plural, allgemein: näherer Umstand, Bedingung, Einzelheit der Durch- oder Ausführung, des Geschehens.
 
 2) Philosophie: 1) in der Ontologie das Wie des Seins (Wirklichkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit) eines Seienden oder Geschehens; 2) in der Logik der Grad der Bestimmtheit einer Aussage beziehungsweise der Gültigkeit von Urteilen, die nach ihrer Modalität eingeteilt werden in assertorische (behauptende), apodiktische (notwendige) und problematische (mögliche) Urteile. I. Kant unterscheidet Kategorien der Modalität: Wirklichkeit, Notwendigkeit und Möglichkeit.

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Mo|da|li|tät, die; -, -en [zu ↑modal]: 1. <meist Pl.> (bildungsspr.) Art u. Weise, näherer Umstand, Bedingung, Einzelheit der Durchführung, Ausführung, des Geschehens o. Ä.: Präsidenten- und Parlamentswahlen sind fällig, Termine und -en jedoch noch nicht festgelegt (NZZ 12. 10. 85, 3); das neue Gesetz und seine strengeren rechtlichen -en (CCI 2, 1999, 2); alle -en in Betracht ziehen; mit den -en des Strafprozesses vertraut sein; Über die -en eines noch zu schaffenden Waffenstillstandes herrscht indes noch Uneinigkeit (Saarbr. Zeitung 8./9. 12. 79, 1). 2. a) (Philos.) das Wie (Wirklichkeit, Möglichkeit od. Notwendigkeit) des Seins, Geschehens, Werdens o. Ä.; b) (Logik) Grad der Bestimmtheit einer Aussage bzw. der Gültigkeit eines Urteils. 3. (Sprachw.) (in unterschiedlicher sprachlicher Form ausdrückbares) Verhältnis des Sprechers zur Aussage bzw. der Aussage zur Realität od. Realisierung.

Universal-Lexikon. 2012.

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